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Kabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030

Geschrieben von: Joachim Braun Donnerstag, den 04. August 2016 um 20:56 Uhr

Pressemitteilung CDU OV Söllingen

MdB Axel E. Fischer unterrichtet die CDU Söllingen bei einer Sitzung. Um die Verkehrswege zu erhalten und auszubauen, will der Bund bis zum Jahr 2030 rund 270 Mrd. Euro bereitstellen. Das geht aus dem neuen Bundesverkehrswegeplan hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

Zum ersten Mal hat Bundesminister Alexander Dobrindt auch die Öffentlichkeit an der Erstellung beteiligt. Schlaglöcher auf Autobahnen, Brückensperrungen für schwere Lastwagen, Staus, weil die Straßen dem Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen sind. Vielerorts sind solche Szenarien zum Alltag geworden.

Die Bundesregierung stellt unter anderem deswegen für die kommenden Jahre knapp 270 Milliarden Euro für die Verkehrswege zur Verfügung. Davon entfällt fast die Hälfte auf Straßen (49,3 Prozent), 41,6 Prozent auf Schienen und 9,1 Prozent auf Wasserwege. Das ist festgelegt im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Er gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2030.

Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege. Die bestehen aus den Bundesschienenwegen, den Bundeswasserstraßen und den Bundesfernstraßen. Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der BVWP.

Er ist das zentrale Planungsinstrument, mit dem der Bund seit Mitte der siebziger Jahre den Rahmen für Investitionen in seine Verkehrswege absteckt - soweit sie in seine Zuständigkeit fallen. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie Umwelt im Vordergrund.

Grundlage für Ausbaugesetze und Bedarfspläne

Der BVWP ist jedoch kein Finanzierungsprogramm und hat keinen Gesetzescharakter. Vielmehr bildet er die Grundlage für die gleichfalls beschlossenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazu gehörigen Bedarfsplänen. Für die Wasserstraße gibt es zum ersten Mal ein Ausbaugesetz. Über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplanes und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze entscheidet der Deutsche Bundestag. Erst damit gilt als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.



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